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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 23. Juli 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Beratungsleistungen, die Jalvento (nachfolgend "Auftragnehmer") gegenüber Unternehmen und anderen Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber") erbringt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

Auftraggeber im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person, die Beratungsleistungen von Jalvento in Anspruch nimmt und dabei im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer gemäß § 14 BGB).

(1) Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Verbraucherverträge unterliegen gesonderten Regelungen.

(2) Ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch beiderseitige Unterzeichnung eines Projektvertrags zustande. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.

(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt Beratungsleistungen im Bereich Datenanalyse. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Projektvertrag oder Angebot.

(2) Typische Leistungen umfassen Datenbestandsaufnahmen, explorative Analysen, fragebasierte Datenauswertungen und Workshops. Der genaue Umfang wird projektspezifisch vereinbart.

Datenbestandsaufnahme: Eine strukturierte Sichtung und Bewertung der beim Auftraggeber vorhandenen Datensätze, Systeme und Exportdateien. Sie dient der Feststellung, welche Daten vorhanden, auswertbar und für definierte Fragestellungen relevant sind. Die Datenbestandsaufnahme ist kein Datenbankaudit im technischen Sinne.

(3) Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sondern die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen (Dienstvertrag gemäß §§ 611 ff. BGB), sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Weitergabe der überlassenen Daten berechtigt ist und alle datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt. Insbesondere stellt der Auftraggeber sicher, dass personenbezogene Daten nur in anonymisierter oder pseudonymisierter Form übermittelt werden, sofern dies projektbezogen möglich ist.

(3) Verzögerungen, die auf mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Projektvertrag. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen.

(4) Reisekosten und Auslagen werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern sie im Vorfeld schriftlich vereinbart wurden.

§ 5 Vertraulichkeit

Vertrauliche Informationen: Alle Informationen, Daten, Unterlagen und Erkenntnisse, die im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauscht werden und nicht öffentlich zugänglich sind. Dazu gehören insbesondere Kundendaten, Geschäftszahlen, interne Prozesse und strategische Planungen des Auftraggebers.

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung einer der Parteien beruht.

(3) Die Vertraulichkeitspflicht besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus für die Dauer von drei Jahren.

§ 6 Datenschutz im Auftragsverhältnis

(1) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers oder seiner Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.

(2) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf Weisung des Auftraggebers und zu den vereinbarten Zwecken.

§ 7 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

(2) Für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), und zwar begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

(3) Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden.

§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Alle im Rahmen des Projekts erstellten Analysen, Berichte, Visualisierungen und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung der Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für interne Zwecke.

(3) Eine Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

(1) Projektverträge enden mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen.

(2) Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten verletzt und diese Verletzung trotz schriftlicher Abmahnung nicht innerhalb von 14 Tagen abstellt.

(3) Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträgen ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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Datenberatung für Unternehmen, die bereits mehr wissen, als sie denken.

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